Allgemeine Geschäftsbedingungen
(nachstehend AGB)
1. Gegenstand
Die LiftAgentur bietet Maschinen, insbesondere sog. Lifte nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an. Bei der LiftAgentur handelt es sich um ein Einzelunternehmen, Inhaber ist
UlrichR.Wildt
Adolphssgasse 2b
53347 Alfter
(nachstehend Auftragnehmer)
1.2. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden (nachstehend Auftraggeber)
1.3. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil
1.4. Die AGB gelten für Verträge über die Lieferung der angebotenen Leistung, ungeachtet dessen, ob der Auftragnehmer die Leistung selbst abwickelt oder durch Dritte abwickeln lässt
1.5. Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen Fassung
2. Umfang
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend bzw. befristet.
2.2. Der Auftrag durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich. Für Verbraucher ist die Papierform erforderlich, bei gewerblichen Kunden ist eine Auftragserteilung auch per Mail möglich. Aufträge können nur durch Annahme der durch den Auftragnehmer ausgestellten Angebote erteilt werden. Andere Formen der Erteilung eines Auftrages sind nicht möglich.
2.3. Ein Auftrag kommt zustande, nachdem er vom Auftraggeber bestätigt wurde.
2.4. Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag gem. 2.1. ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen.
2.5. Jeder Auftrag beschränkt sich auf die Lieferung einer Maschine nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie ggf. einer Endmontage der Maschine am Aufstellort, sofern eine Anlieferung der Maschine in zerlegter Weise erforderlich ist.
2.6. Da es sich bei der Lieferung einer Maschine nicht um eine Bauleistung nach VOB handelt, findet für alle Aufträge das BGB Anwendung.
3. Haftung
3.1. Der Auftragnehmer haftet für die Erbringung der beauftragten Leistung. Er haftet nicht für durch den Auftraggeber oder Dritte geltend gemachte Folgen aus der erbrachten Leistung, sofern es sich nicht um Folgen aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers handelt.
3.2. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die durch den Auftraggeber geleisteten Zahlungen für den Auftrag.
4. Zahlungen
4.1. Aufgrund der regelmäßig kundenseits gewünschten eiligen Abwicklung eines Liftauftrags beträgt die Zahlungsfrist für Teilzahlungen 7 Tage, sofern mit dem Auftraggeber nicht ausdrücklich eine längere Zahlungsfrist vereinbart und in den Teilzahlungsrechnungen angegeben wird.
5. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
5.1. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers
5.2. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, das Teilen dieser AGB geltendes Recht entgegen steht, so gilt eine diesen Teilen am nächsten kommende und geltendem Recht entsprechende Grundlage als vereinbart. Die Gültigkeit dieser AGB im Ganzen bleibt hiervon unberührt.